Immobiliengutachter Ulrich Euler
Geprüftes Bundesverbandsmitglied im BDSF
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Gebühren

Bis vor kurzem wurde noch nach der HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, abgerechnet. Seit dem 18.08.09 ist jedoch die neue HOAI in Kraft getreten. Bewertungssachverständige können somit seit diesem Zeitpunkt ihre Honorare vollkommen frei aushandeln.

Der Wegfall der alten HOAI-Regelung für Wertgutachten bietet die Chance, kundenorientierte Leistungen zu angemessenen Honoraren anzubieten. Nicht immer ist ein teures Verkehrswertgutachten überhaupt nötig. Bei Erbschaftsregelungen, Scheidungsfällen und besonders dann, wenn sich die Parteien uneinig sind, macht ein aufwendiges Gutachten durchaus Sinn.

Benötigt man für den anstehenden Hauskauf ein Gutachten zur Entscheidungsfindung, sollte genau geklärt werden, ob  es nicht viel mehr Sinn macht, nur den baulichen, technischen und energetischen Zustand überprüfen zu lassen. Hierzu kann ich Sie zum "Traumobjekt" begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und werde dann auch eine Aussage darüber machen, ob der Angebotspreis auch marktgerecht und real ist. Abgerechnet wird dann nach Stunden und gewünschtem Arbeitsaufwand.  

 

 

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