Immobiliengutachter Ulrich Euler
Geprüftes Bundesverbandsmitglied im BDSF
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Objektarten
Zwecke der Gutachten
Auftraggeber
Verkehrswertgutachten

Sachverständige entscheiden bei Streitigkeiten über Werte, nicht selten in Millionenhöhe - etwa in der Bauwirtschaft, aber auch in vielen anderen Bereichen von Industrie, Handel, Handwerk oder Landwirtschaft. Entsprechend ist ein unabhängiger und qualifizierter Sachverstand heute ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und wird zunehmend nachgefragt. Das gilt auch für den privaten Endverbraucher. Sachverständigengutachten dienen nicht nur der gerichtlichen Klärung von Rechtsstreitigkeiten, sondern auch zur Vermögensübersicht. Sachverständige machen schwierige und komplexe Sachverhalte für Entscheidungsträger nachprüfbar und nachvollziehbar. Neben dieser typischen gutachterlichen Tätigkeit sind Sachverständige auch beratend (keine Rechts- und Steuerberatung) tätig.

Es gibt drei Verfahren der Immobilienbewertung. Dies gilt unabhängig von Landesgrenzen und Rechtsnormen. Die Wertermittlungsverfahren können anhand ihrer Orientierung und ihres Zeitbezugs unterschieden werden:

 

 

Orientierung an

Zeitbezug

Verfahren 1

Renditerwartungen

Zukunft

Verfahren 2

(Bau-)Kosten

Vergangenheit

Verfahren 3

vollzogenen Preisen

Gegenwart

Diese drei Grundformen zur Immobilienbewertung sind Grundlage für zahlreiche spezielle Wertermittlungsverfahren, die sich im Zeitverlauf in den verschiedenen Ländern unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rechtsnormen herausgebildet haben. In Deutschland gibt es beispielsweise das [Ertragswertverfahren], das [Sachwertverfahren] und das [Vergleichswertverfahren]. Diese speziell deutschen Wertermittlungsverfahren können den Grundformen direkt zugeordnet werden:

 

Orientierung an

Zeitbezug

Verfahren

Renditeerwartungen

Zukunft

Ertragswertverfahren

(Bau-)Kosten

Vergangenheit

Sachwertverfahren

vollzogenen Preisen

Gegenwart

Vergleichswertverfahren

Das aus dem angelsächsischen Raum bekannte Discounted-Cashflow-Verfahren (kurz: DCF-Verfahren) ist ebenfalls ein an den künftigen Renditeerwartungen orientiertes Verfahren zur Immobilienbewertung, weshalb es der ersten Grundform zuzuordnen ist. Dabei wird der vorherrschenden Meinung entgegengetreten, es handele sich um ein eigenständiges Wertermittlungsverfahren. Es ist lediglich anders aufgebaut als das deutsche Ertragswertverfahren.


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