Immobiliengutachter Ulrich Euler
Geprüftes Bundesverbandsmitglied im BDSF
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Objektarten
Zwecke der Gutachten
Auftraggeber
Zwecke der Gutachten

-          Vorbereitung von Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen

-          Ehescheidungsverfahren (z.B. für Zugewinnermittlungen)

-          Vermögens- und Erbauseinandersetzungen (z.B. für Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche)

-          Zwangsversteigerungsverfahren

-          Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie z. B. Erbbau- Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau, Leibrenten usw.

-          Beleihungszwecke für Banken, Sparkassen und Versicherungen

-          Schiedsgutachten

-          Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt

-          Fachliche Beratung bei Verkaufs- und Kaufverhandlungen

-          Bewertung für städtebauliche Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen   

 

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